Was ist im Trauerfall zu tun?

Tritt der Sterbefall ein, ob zuhause oder im Krankenhaus, im Alten/Pflegeheim, Hospiz oder anderswo, sollten die Angehörigen zeitnah den Bestatter informieren. Verstirbt die/der Angehörige zuhause, sollte zuerst der Hausarzt, Notarzt (112) oder der kassenärztliche Notdienst (116 117) angerufen werden. Dieser kommt und stellt nach eingehender Untersuchung den Tod fest und füllt danach die Todesbescheinigung aus. Diese wiederum benötigt der Bestatter, um beim zuständigen Standesamt, die Sterbeurkunden zu beantragen.

 

Nachdem der Arzt den (natürlichen) Tod festgestellt hat, sollte als nächstes der Bestatter informiert werden, um die/den Verstorbene/n zeitnah abzuholen und entweder in die Verstorbenenhalle oder direkt ins Krematorium zu überführen. Im Erstkontakt wird den Angehörigen vom Bestatter dann mitgeteilt, welche Unterlagen (Urkunden usw.) benötigt werden und es kann auch gleich ein Termin zum Trauergespräch ausgemacht werden. Es ist aber auch möglich, dass die Angehörigen sich für den Termin zum Trauergespräch erst einen oder zwei Tage später beim Bestatter melden, vorrangig und wichtiger ist erst einmal die Überführung des/der Verstorbenen.

 

Sollte der besondere Fall eintreten, dass ein nicht natürlicher Tod vom Arzt festgestellt wird, wird die Polizei hinzugezogen und die/der Verstorbene auf deren Anweisung von einem Bestatter abgeholt und direkt in die Rechtsmedizin überführt. Die Angehörigen melden sich dann trotzdem beim Bestatter ihres Vertrauens, es ändert sich in diesem Fall nichts, nur, dass die/der Verstorbene dann von ihrem Bestatter, nach Freigabe durch die Staatanwaltschaft, direkt aus der Rechtsmedizin abgeholt und überführt wird.

 

Verstirbt die/der Angehörige in einem Krankenhaus, Alten/Pflegeheim oder Hospiz, wird die Familie durch das Pflegepersonal über den Tod informiert. Dort stellt ein Arzt ebenso den Tod fest, füllt die Todesbescheinigung aus und der Familie wird empfohlen, zeitnah den Bestatter zu informieren. Es kommt aber auch vor, dass der Bestatter vom Alten/Pflegeheim oder Hospiz vorab informiert wird, mit der Bitte, sich bei den Angehörigen zu melden. Das kann individuell im Voraus vereinbart oder zum Zeitpunkt des Versterbens mit dem Pflegepersonal besprochen werden.

 

Wird ein Termin zum Trauergespräch vereinbart, kann dieses zuhause bei den Angehörigen stattfinden, im Hause des Bestatters oder an einem, für die Angehörigen angenehmen Ort. Zu diesem Gespräch benötigt der Bestatter je nach Familienstand der/des Verstorbenen die Geburts- und ggf. Heiratsurkunde, eventuell ein Scheidungsurteil und, wenn vorhanden, den Personalausweis, die Krankenkassenkarte und die Rentennummer. In diesem Gespräch wird dann all das, was die Trauerfeier und/oder Beisetzung betrifft, besprochen.